Dr. med. Meike Hilberink
Sie denken darüber nach, eine Psychotherapie zu machen.
Da beschäftigen Sie sich wahrscheinlich mit folgenden Fragen:
Es ist gut, dass Sie sich diese Fragen stellen!
Denn: Genausowenig wie eine Birne eine Birne sein muss, ist Psychotherapeut gleich Psychotherapeut.
Entsprechend der beruflichen Grundqualifikation eines Psychotherapeuten lassen sich folgende Gruppen voneinander unterscheiden:
Unter den ärztlichen Psychotherapeuten finden sich
Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin bzw. Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie - so lautet der Facharzttitel seit der letzten Umbenennung - haben zunächst wie jeder andere Arzt ein Medizinstudium mit der Approbation abgeschlossen. In der fachärztlichen Weiterbildung spezialisieren sie sich dann auf seelische und seelisch mitbedingte Störungen der Gesundheit und deren Behandlung durch Psychotherapie. Der Facharzttitel wird nur nach mehrjähriger Weiterbildung und erfolgreichem Bestehen der Facharztprüfung von der Landesärztekammer vergeben.
Ich selbst bin Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin.
Auch Nervenärzte, Psychiater oder andere Fachärzte z.B. Hausärzte oder Gynäkologen, die die Zusatzbezeichnung Psychotherapie bei der Landesärztekammer erworben haben, können psychotherapeutisch tätig sein. Die Anforderungen für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind geringer als die für den Facharzttitel Psychotherapeutische Medizin. Es ist - wie der Name Zusatzbezeichnung es nahe legt - etwas Zusätzliches zum Behandlungsangebot. Der Schwerpunkt der Erfahrung und Tätigkeit liegt eben auf anderem Gebiet. Beim Psychiater sind dies z.B. die Behandlung von Psychosen oder Demenzen mit Tabletten.
Neben den Ärzten gibt es psychologische Psychotherapeuten. Diese haben Psychologie studiert und mit dem Titel Dipl.-Psych. abgeschlossen. Ein Studium der Psychologie alleine qualifiziert und berechtigt nicht dazu, psychotherapeutische Behandlungen im Rahmen der Krankenversicherung durchzuführen. Dazu muss nach dem Studium eine ebenfalls mehrjährige psychotherapeutische Weiterbildung absolviert werden und entsprechend dem Psychotherapeutengesetz auch die Approbation erworben werden.
Ärzte und approbierte psychologische Psychotherapeuten sind in der Regel zur Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen mit den gesetzlichen wie privaten Krankenkassen berechtigt.
Es gibt auch Heilpraktiker, die Psychotherapie anbieten. Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker erhält man gemäß Heilpraktikergesetz, wenn man einen Antrag beim Gesundheitsamt stellt. Die Anforderungen, die dort überprüft werden, unterscheiden sich grundsätzlich von den Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um als ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut berufstätig sein zu dürfen. Zu erkennen sind solche Praxen z.B. an: Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz), Psychotherapie (gem. Heilpraktikergesetz), psychologischer Berater (HPG).