Ich bin Psychotherapeutin und ich weiß, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und mir für eine Psychotherapie notwendig ist. Deswegen ist mein Praxis-Rechner entgegen der gesetzlichen Verpflichtung, die seit dem 01. April 2019 besteht, nicht online.
Noch wenig in der Öffentlichkeit bekannt ist, dass seit dem 01.04.2019 für alle Arztpraxen die Verpflichtung besteht , die Praxisrechner online anzubinden an die Rechner der Krankenkassen. Offiziell wird diese Onlineverbindung als Anschluss an die Telematikinfrastruktur bezeichnet.
Wenn Sie eine Arztpraxis betreten, ist der Arzt verpflichtet, vor Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung zu überprüfen, ob aktuell ein Versicherungsschutz bei Ihrer Krankenversicherung besteht. Dies geschieht dadurch, dass online eine Verbindung während des Einlesens der Versicherungskarte zum Rechner der Krankenkasse hergestellt wird. Dort wird die Prüfung des Versicherungsschutzes vorgenommen, und das Ergebnis dieser Prüfung wird dann digital auf den Speicherchip Ihrer Versichertenkarte in der Arztpraxis geschrieben.
In der aktuellen "Ausbaustufe" erfolgt nur die Überprüfung des Versicherungsschutzes und ggf. eine Akutualisierung Ihrer Adresse.
Weitere "Ausbaustufen" der Telematik sind bereits gesetzlich beschlossen. Demnächst werden gemäß §291a SGB V alle Untersuchungsergebnisse, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und sogar auch Behandlungsverläufe und auf den Rechnern der Krankenkassen gespeichert.
Bereits jetzt sind gravierende Sicherheitsmängel bei diesem Online-System bekannt geworden.
Ich habe mich daher zum Schutz Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten dazu entschieden, meine Praxis nicht an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.
Eine zentrale Datenspeicherung mit darüber hinaus tausenden von lese- und schreibberechtigten Teilnehmern, wie sie die Telematikinfrastruktur ist, kann die hierfür notwendige Sicherheit nicht gewährleisten. Deswegen nehme ich zu Ihrem Schutz und für den Erhalt des besonderen Vertrauensverältnisses in einer Psychotherapie eine vom Gesundheitsministerium festgesetzte Strafzahlung für jede von mir erbrachte ärztliche/psychotherapeutische Leistung in Kauf.